Die besten Verträge sind die, die in der Schublade liegen und nicht herausgeholt werden müssen!

Seit der Wahl von Donald Trump zum Mister President nehme ich wahr, dass die Bezeichnung „Deal“ einen eindeutig negativen Touch bekommen hat. Daher möchte ich einen Schritt zurückgehen zu dem tatsächlichen Wortsinn. Abkommen, Vereinbarungen, Abmachungen, Absprachen und Verträge sind für mich positiv – sie unterstützen uns dabei, unsere Beziehungen, Angelegenheiten und Geschäfte zu regeln und auf eine gesicherte und verbindliche Basis zu stellen.

Was also, führt zu der Negativbewertung?

Ich denke dies liegt darin begründet, dass der Fokus gemeinhin NUR auf dem schriftlichen bzw. mündlichen Vertrag liegt. Dieser regelt aber nur die Interaktion der Vertragsparteien für die Zukunft.

Nicht hinreichend präsent scheint zu sein, dass die Parteien eine Vertrags-Beziehung eingehen. Diese definiert sich aber im Hier und Jetzt an

  • der tatsächlichen Interaktion
  • der Art, wie wir miteinander kommunizieren
  • dem Raum, welchem wir Emotionen geben
  • der Toleranz, wie wir mit unterschiedlichen Visionen umgehen
  • der Art und Weise, wie wir unser Business führen
  • der gegenseitigen Erlaubnis, dass Dinge und Ansichten sich ändern können
  • der individuellen Risikobereitschaft usw.

 

In meiner Arbeit erlebe ich regelmäßig, dass Vertragsstörungen fast immer mit einer Beziehungsstörung einhergehen bzw. genau darauf beruhen.

 

Insofern greift in diesen Fällen der Ansatz „bei Vertragsstörungen gebe ich dies meinem Anwalt“ nicht, setzt er doch auf der „falschen“ Ebene an. In solchen Fällen wird die Verantwortung der Klärung des schriftlich Vereinbarten delegiert, die gestörte Vertrags-Beziehung kann mittels der Jurisprudenz nicht befriedet werden.

 

Was also ist idealerweise vor Abschluss eines Vertrages zu tun?

Wir Mediatoren sprechen hier von einer s.g. DEAL-MEDIATION welche den Prozess des Abschlusses und der Veränderung von Verträgen begleitet. Auf Grundlage des Mediationsgesetzes sind wir neutral und unabhängig und begleiten Vertragsverhandlungen i.R. eines Verfahrens, welches die Gestaltung einer erfolgreichen Vertrags-Beziehung zum Ziel hat. Die oberste Prämisse: Verträge sollten nur dann geschlossen werden, wenn die Beziehung stimmt und allen Beteiligten klar ist, was gewollt ist. Somit wird eine solide und belastbare Basis für einen fundierten juristischen Vertrag geschaffen!

 

Dazu gehört – und das ist die klare Abgrenzung zum Trumpschen´Deal – dass ich Kenntnis über die (wahren) Interessen und Bedürfnisse meines Gegenübers erlange und diese auch respektiere und wertschätze. Dies befähigt, mögliche Störfelder im Vorfeld zu erkennen und deren Folgen abzuschätzen. Die Beteiligten erwerben darüber hinaus eine verstärke Verhandlungs- und Kommunikationskompetenz, lernen die Sach- von der Personenebene zu trennen und gewinnen gegenseitig an Vertrauen. Das ist ein ordentliches Fundament auf dem sich belastbar bauen lässt!

Wie gehen Sie damit um, kennen Sie beim Eingehen von Vertragen ein „ungutes Bauchgefühl“, leise Zweifel und Bedenken? Ich möchte Sie dringend ermutigen dem Raum zu geben, mit professioneller Hilfe zu klären, was sich hier ggf. als Warnzeichen zeigt!

 

It´s simple but not easy – herzlich grüßt Sie

 

Christa G. Kober