Schlangengrube Erbengemeinschaft

Aus so viel Unterschiedlichkeit lässt sich Stabiles bauen!

„Schlangengrube“ Erbengemeinschaft“

Wie Sie in Erbangelegenheiten den (Familien-) Frieden bewahren/wiederherstellen können!

In meiner Zeit der Tätigkeit in Steuer- bzw. Wirtschaftsprüferkanzleien habe ich mich immer sehr gerne und  intensiv mit Fällen von Schenkungs- und Erbschaftssteuer befasst. Dies zum Unverständnis meiner Kollegen, welche die Arbeit mit Erbengemeinschaften eher gemieden haben.

Warum? Weil Konflikte, welche jahrelange unter der Oberfläche „ihr Unwesen“ getrieben haben (siehe hierzu auch meinem Blogbeitrag mit dem Eisbergmodell), nach einem Todesfall eines Familienmitgliedes zum Ausbruch kommen können. Dies reißt viele alte Wunden wieder auf.

So erfordert die Erbauseinandersetzung NEBEN steuerrechtlichem und juristischem Sachverstand die Kompetenz, mit Konflikten und Widerständen konstruktiv umzugehen. Hier ist eine inter-disziplinäre Zusammenarbeit angezeigt.

Art. 6(1) des Grundgesetzes regelt: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“. Das ist die eine Seite, andererseits, lässt die staatliche Ordnung den Familien immens viel Freiraum bei der Regelung ihrer (vertraglichen) Beziehungen.

Erben beinhaltet nach meiner Erfahrung meistens zweierlei:

  1. Die monetäre Bereicherung
  2. Die Familienkonstellationen und der zu verteilende Nachlass bergen „Zündstoff“.

So folgt der ersten Freude oft eine Ernüchterung bei den Erben. Ich ermutige Sie ausdrücklich, diese Krise als Chance zu sehen. Als Chance endlich „aufzuräumen“, was im System Familie unklar, unausgesprochen und belastend ist. Hier gilt es lösungsorientiert aufzudecken.

Die Mediation mit Erben umfasst zwei Ebenen:

A) Treffen von Nachfolgeregelungen als präventive Maßnahme vor Eintritt des Erbfalls
Dies ist insbesondere bei familieninternen Nachfolgeregelungen in Familienunternehmen und bei hohen Vermögen von großer Bedeutung. Daneben besteht ein zwingender Regelungsbedarf bei Patchworkfamilien.

Sie ahnen, dass ich dieser Variante absolut den Vorrang gebe
! Es ist eine sehr wertvolle gemeinsame Arbeit für alle Beteiligten, wenn hier zu Lebzeiten des zukünftigen Erblassers offen miteinander gesprochen wird. Dabei können z.B. auch alte Geschwisterivalitäten geklärt werden.

B) Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
Mit dem Tod des Erblassers, geht dessen Vermögen als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen über. Hier haben wir den Fakt, dass Kraft Gesetz eine Erbgemeinschaft gebildet wird – von Freiwilligkeit keine Rede!
Dies erfordert nun plötzlich ein gemeinschaftliches Handeln, da jeder Miterbe den anderen gegenüber gesetzlich verpflichtet ist, an einer ordnungsgemäßen Verwaltung mitzuwirken. Plötzlich treffen ggf. Personen aufeinander, welche oft seit Jahren oder Jahrzehnten nicht im Kontakt waren. Der fehlende Kontakt ist die harmlose Variante, oft sind die Personen (zutiefst) verstritten. Verbunden sind sie nun durch gemeinsame Pflichten und Rechte – ohne eine enge Kooperation ist dies nicht zu meistern.

Das gesetzgeberische Ziel ist die vollständige Erbauseinandersetzung, welche (eigentlich) zeitnah erfolgen sollte. Tatsächlich habe ich zuweilen Erbgemeinschaften zu begleiten, die über viele Jahre und auch Jahrzehnte Bestand hatten. Sprich, da ist oftmals schon die nächste Generation im Spiel – dieser wurde von einer nicht handelnden Elterngeneration auch eine schwere Bürde vererbt.

Letztlich geht es nicht (nur) um Vermögen, sondern um Anerkennung der eigenen Interessen, Vertrauen, Heilung von alten Kränkungen und die Schaffung von „gefühlter Gerechtigkeit“.

Gerichtliche Auseinandersetzungen mittels von Fremden getroffenen Entscheidungen und Vergleichen, werden der Komplexität nicht gerecht. Gute Lösungen sind für mich Lösungen, welche die jeweiligen Interessen und Bedürfnisse der Beteiligten berücksichtigen. Und diese wahren Interessen und Bedürfnisse sind den Beteiligten häufig nicht bewusst – diese müssen wir dann erst gemeinsam herausfinden.

So, und nur so, entsteht Vertrauen und Verständnis füreinander. Damit haben Sie eine reelle Chance, dass die Zuordnung der Nachlassgegenstände als angemessen empfunden werden und Zufriedenheit einkehren kann.

Nach über 10 Jahren erfolgreicher Arbeit auf diesem Gebiet, verwundert es mich noch immer, wie wenige Erbauseinandersetzungen mittels Begleitung durch einen Mediator erfolgen.

Handeln Sie SELBST-VERANTWORTLICH

in einem geschützten Rahmen mit professioneller Begleitung.

Zweifel? Fragen Sie mich!